Kostenübernahme
Die Übernahme der Kosten für eine Psychotherapie ist vom zuständigen Kostenträger abhängig.
Bei Fragen rund um das Thema Kostenübernahme einer Psychotherapie unterstützen ich Sie gerne!
Private Krankenversicherung
Der überwiegende Anteil der Kosten einer Psychotherapie wird von privaten Krankenversicherungen meist übernommen. Da dies von der Gestaltung Ihres Versicherungsvertrages abhängig ist, schauen sie bitte vor Aufnahme der Behandlung in Ihren Vertrag oder nehmen Kontakt zu Ihrer Versicherung auf, um abzuklären, ob und in welchem Rahmen die Kosten für eine Psychotherapie erstattet werden.
Beihilfe
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, können die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in der Regel zum überwiegenden Teil von Ihrer Beihilfestelle erstattet werden. Die genauen Voraussetzungen und Abläufe können je nach Beihilfestelle variieren. Bitte informieren Sie sich vor Therapiebeginn bei Ihrer Beihilfestelle und ggf. Ihrer privaten Krankenversicherung über die notwendigen Schritte zur Kostenübernahme.
Selbstzahler:in
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die psychotherapeutische Behandlung ohne Erstattung durch eine Krankenkasse in Anspruch zu nehmen.
Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Als Selbstzahler*in genießen Sie folgende Vorteile:
Keine Antragstellung oder Wartezeiten
Maximale Diskretion und Flexibilität
Freie Entscheidung über Umfang und Frequenz der Sitzungen
Melden Sie sich bei Fragen gerne vorab.
Gesetzliche Versicherung
Ich habe eine Privatpraxis und besitze keine Kassenzulassung!
Gesetzlich versicherte Patient*innen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Psychotherapie in meiner Privatpraxis im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens (§13 Abs. 3 SGB V) bei ihrer Krankenkasse beantragen.
Wichtig: Ein solcher Antrag muss vor Beginn der eigentlichen Behandlung gestellt und bewilligt werden. Gerne unterstütze ich Sie dabei, die notwendigen Schritte und Unterlagen zusammenzustellen.
Bitte beachten Sie:
Nicht jede gesetzliche Krankenkasse genehmigt eine Behandlung in einer Privatpraxis, selbst wenn aktuell kein Therapieplatz bei kassenzugelassenen Therapeut*innen verfügbar ist.
Für die Antragstellung ist ein Erstgespräch in meiner Praxis erforderlich. Dieses dient der diagnostischen Einschätzung und Vorbereitung des Antrags.
Die Kosten für dieses Erstgespräch werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und sind daher privat von Ihnen zu tragen.
Weitere Informationen können Sie dem Flyer der dptv entnehmen.
Bei Fragen zur Kostenerstattung oder zur Terminvereinbarung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
